Schnelle Reaktion erwünscht?

von Khark am 4. Juli 2009 um 10:05 Uhr

Meine Krankenkasse möchte ein Bild von mir für die elektronische Gesundheitskarte. Da ich diese aber in ihrer derzeitigen Form nicht so toll umgesetzt finde und evtl. durch den Umzug sowieso die Krankenkasse wechseln werden, bekommt sie dieses Foto nicht.
Pflicht ist es ohnehin nicht.

Schade. Dabei schenkt meine Krankenkasse den 1.000 schnellsten Einsendern doch einen Kinogutschein.

Nettes Lockmittel um folgende Regelung zu umgehen:

Die Angaben zum Geschlecht und zum Zuzahlungsstatus, wie auch die Aufnahme eines Lichtbildes des Versicherten, sind erst durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003 als verpflichtend eingeführt worden. Die Angaben waren auch in der KVK spätestens zum 1. Januar 2006 aufzunehmen (§ 291 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.

Nice try.

Insgesamt erinnert mich das sehr an die Vorgehensweise der Deutschen Bahn als ich meine Bahncard beantragt habe.
Nein! Ein Foto müsse ich un-be-dingt beilegen, sonst müsste ich je-des-mal meinen Personalausweis zusätzlich vorzeigen.
Ich verzichtete trotzdem. Teilte ich der Dame an der Telefonhotline mit.

Jetzt habe ich die Karte knapp 1 Jahr. Bin IC, ICE und in div. Regionalbahnen gefahren. Noch nie wollte wer meinen Personalausweis sehen.
Ticket und Bahncard waren bisher immer ausreichend.

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