Viel interessanter noch als bekloppte Domains sind bekloppte Markennamen. Insbesondere der Mobilfunksektor (aber natürlich nicht ausschließlich…) dreht hier recht gerne am Rad. Zum Beispiel hat sich ein relativ bekannter T-Konkurrent das chemische Formelzeichen für Sauerstoff als eingetragene Marke gesichert.
Dummerweise hat Sauerstoff (lies: O2) auch in der Medizin eine gewisse Bedeutung und daher überrascht es nicht, dass es Beatmungsgeräte gibt, die dieses auch in ihrem Namen tragen. Jeder klar denkende Mensch wird schnell feststellen, dass diese Beatmungsgeräte mehr mit O2 zu tun haben, als ein gewisser Mobilfunkhersteller. Scheinbar gelten im Markenrecht andere Regeln, denn der Mobilfunkanbieter hat tatsächlich eine Abmahnung verschickt. Immerhin haben die Verantwortlichen es dann in einem wohl seltenen Anfall von geistigem Höheflug wohl doch eingesehen, dass dieses Unterfangen nicht sehr erfolgsversprechend ist.
Doch dieser gewisse Mobilfunkanbieter nennt noch mehr Marken sein eigen, unter anderem das englische Wort “Loop“ – nicht nur im Mobilfunk, sondern unter anderem auch für folgende Branchen: Düngemittel, Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler, Brutapparate für Eier, Hieb- und Stichwaffen oder auch Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren – und vielen weiteren. Da verwundert es nicht, dass einige Musiker (“loop” ist ein in der musikalischen Fachsprache recht oft verwendeter Begriff…) früher oder später Stress mit der Firma bekommen.
Hachja, was waren das noch für schöne Zeiten, als Sauerstoff noch Viag Interkom hieß und überhaupt – früher war die Zeit sowieso viel besser, vor allem, als es noch nicht so viele durchgeknallte nette Patent- und Markenanwälte gab.
BTW: Was unterscheidet einen überfahrenen Anwalt von einem überfahrenen Stinktier? Vor dem Stinktier sind Bremsspuren…