Liebe Autofahrer,
ich finde es ja durchaus toll, dass es eine Erfindung namens Fernlicht gibt, und nutze diese selbst von Zeit zu Zeit auch gerne.
Allerdings gibt es irgendwo in der StVO einen Paragrafen, der sich mit der Benutzung eben dieses Fernlichts befasst. Da steht dann unter anderem drin, dass Fernlicht nicht innerorts benutzt werden darf. Aber das ist garnicht der Punkt – denn daran halte ich mich manchmal selbst auch nicht.
Viel mehr geht es darum, dass an der selben Stelle auch steht, dass Fernlicht nur benutzt werden darf, wenn ausgeschlossen ist, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Damit sind vor allem – aber nicht ausschließlich – entgegenkommende Autofahrer gemeint. Auch beispielsweise Radfahrer finden es nicht schön, wenn man ihnen mit den extrem hellen, verdammt fies blendenden Xenon-Scheinwerfern direkt in die Augen leuchtet.
Vielen Dank für euer Verständnis!
P.S.: Ich sollte mir angewöhnen, einen 1-kW-Halogenstrahler mitsamt passendem Hochleistungsakku auf dem Fahrrad mitzunehmen, um entgegenkommenden Autofahrern beleuchtungstechnisch ausreichend Leistung entgegensetzen zu können. Anders scheint es nicht zu gehen…
die regel in der stvo besagt wohl sowas in der art wie, man darf das fernlicht nur benutzen wenn keine durchgehende strassenbeleuchtung vorhanden ist. in welchem abstand die funzeln stehen müssen damit es als durchgehend gilt.
zusätzlich wäre mir neu, dass die xenon-lampen in autos auch als fernlicht fungieren – da man die nicht umschalten kann wird für fernlicht ein herkömmlicher glühfaden zugeschaltet, die blendwirkung käme dann also nur vom abblendlicht.
Durchgehende Straßenbeleuchtung hat man im Normalfall wo? Genau, in Ortschaften. Ich denke mal, durchgehend ist so definiert, dass die Lichtkegel der einzelnen Lampen sich überschneiden, es also keine wirklich dunklen Strecken dazwischen gibt. Das ist innerorts um 2 oder 3 Uhr, wenn nur jede zehnte Lampe brennt, natürlich nicht mehr gegeben, aber trotzdem kein Grund, das Fernlicht zu benutzen – schon garnicht, wenn einem jemand entgegenkommt.
Xenon-Abblendlicht geht halbwegs – das ist nicht das Problem. Es geht mir schon ums Fernlicht – ob das nun Xenon ist oder nicht… man muss übrigens nicht zwingend eine einzige Glühbirne mir zwei Glühfäden benutzen, sondern kann auch zwei Gasentladungslampen mit verschiedener Leuchtstärke und verschieden Reflektoren im selben Scheinwerfer verbauen. Besonders einfach wird das dann bei Autos mit Doppelscheinwerfern, z.B. BMW.
Davon abgesehen war es spät und ich hatte gute Gründe, das Fahrrad zu nehmen – mit dem Auto hätte ich mich nicht mehr auf die Straße trauen dürfen… ;)
nicht zwangsläufig nur in Ortschaften … hin und wieder hat man auch außerorts Straßenlaternen oder innerorts nix …
aber wenn du keinen Paragraphen findest: §1 StVO paßt immer! Vorsicht und gegenseitige Rücksicht …
Ja, die Straßenbeleuchtung außerorts ist aber – zumindest bei uns – eher die Ausnahme. Ich kenne spontan nur einen Ort, wo wir sowas haben, das ist bei ner Kaserne, die etwas außerorts liegt. Die Straßenbeleuchtung geht aber vom Ort bis zum Haupttor der Kaserne, die an einer recht viel befahrenen Straße liegt – offensichtlich, damit man keine Soldaten übersieht, die grade auf dem Rückweg von der Kneipe sind. ;)
Es war halt extrem nervig, da meine Nachtsicht durch den Alkohol sowieso schon eingeschränkt war – und dann kommt mir noch so ein Idiot mit voll aufgeblendeten Scheinwerfern entgegen und leuchtet mir direkt in die Augen. Vielleicht hat er durch das viele Licht, was er verbreitet hat, meine kleine Funzel am Fahrrad auch garnicht registriert…
Also entgegenkommende Radfahrer scheren mich als Autofahrer auch einen Dreck.
a) Weil sie ja zur Not anhalten können.
b) Weil man sie abends eh nicht gleich sieht (Wieviele fahren den mit Licht?) und ich hab Abends beim autofahren besseres zu tun als zu gucken ob irgendwo hinter dem Grünstreifen sich ein Radfahrer tummelt..
Du sprichst mir aus der Seele! Danke! Danke! DANKE! *niederknie*
Khark, wo hast du deinen Führerschein gemacht? Den verantwortlichen Personen sollte man die Lizenz, Führerscheine zu verteilen, wegnehmen. Ganz, ganz schnell.
Ich glaube, ich sollte auch grundsätzlich aufgeblendet fahren. Entgegenkommende Autofahrer können ja auch notfalls einfach anhalten, wenn sie sich von mir geblendet fühlen.
Ein Fahrradfahrer, der ohne Licht fährt, ist selbst schuld, wenn er nicht gesehen wird – solche Leute verachte ich ebenfalls, nachdem ich (Fahrradfahrer mit Licht) schon mehrfach von solchen Gestalten beinahe über den Haufen gefahren wurde. Nichtsdestotrotz trifft dich als Autofahrer meistens auch dann eine Mitschuld, wenn du einen Fahrradfahrer plattmachst, der ohne Licht unterwegs ist.
Ist dir eigentlich klar, wie schnell der Fahrradfahrer von “irgendwo hinter dem Grünstreifen” plötzlich mitten auf der Straße landet, weil er nichts mehr sieht, wenn ein Auto mit Fernlicht um die Ecke biegt? Ich weiß ja nicht, wie eure Radwege angelegt sind, aber bei uns ist die Fahrbahn vielleicht durch einen halben Meter Gras abgetrennt – die durchfährt man schnell. In meinem konkreten Fall ging es sowieso um innerorts, wo der Radfahrer auf dem Bürgersteig oder auf der Straße unterwegs ist.
Du musst eben als Autofahrer jederzeit alle Verkehrsteilnehmer in deiner Umgebung sehen. Du hast nichts besseres zu tun, als dein Fahrzeug zu führen und dabei auf deine Umgebung zu achten. Wenn du nicht in der Lage bist, Fahrradfahrer und andere potenzielle Hindernisse auf der Straße oder am Straßenrand rechtzeitig zu identifizieren, dann bist du entweder deutlich zu schnell oder hast den Führerschein aus anderen Gründen nicht verdient.
Wenn der Radfahrer noch vor der Ecke ist, sehe ich ihn auch nicht. Egal ob ich nun auf- oder abgeblendet fahre.
Außerdem: Wenn er dann auf der Straße ist sehe ich ihn dank Fernlicht wenigstens rechtzeitig und kann bremsen/ausweichen/was auch immer.
Ohne Fernlicht würde ich ihn, dank der schwachen Golf-3 Scheinwerfer, garantiert überfahren.
MichiK: Man kann sich über jede Kleinigkeit beschweren. Denk mal nach, ob du lieber für (im Höchstfall) ein paar Minuten geblendet werden willst. Oder 3-6 Wochen im Krankenhaus liegen willst, weil du gerade eine Straße überquerst und der Kerl ohne Fernlicht fährt, damit er niemanden blendet.
Und wenn es dich stört: Steig ab, mach die Augen zu und fahr dann weiter.
– Gut, wenn die Straße stark befahren ist evtl. nicht so ein toller Tipp…
Für Autofahrer blende ich ab, weil ich selbst weiß wie fies das Abends ist.
Für Radfahrer mag es genau so fies sein, aber wenn ein Radfahrer fällt passiert im Normalfall weniger, als wenn ich gegen einen Baum bretter.
Ich betrachte das ganze Szenario: Nachts und auf einer Landstraße, weil ich a) Innerorts immer ohne Fernlicht fahre und b) Mir sich sonst nie ein ähnliches Szenario stellt.
Desweiteren: Wenn ich nachts fahre und einen Radfahrer mit Licht sehe (die ohne Licht sieht man wirklich nicht), kommt es drauf an, ob ich Fernlicht aus mache oder an lasse. Wenn es eine gerade übersichtliche Strecke ist, wieso nicht.
Nur sind alle Landstraßen bei uns in der Umgebung ziemlich kurvig. Und es wäre nicht das erste Mal, wenn Abends/Nachts in dieser Kurve ein/e Reh/Kuh steht.
Außerdem: Dein Hauptaugenmerk gilt der Straße als Autofahrer. Nicht dem Radweg. Klar musst du das auch mitbeobachten. Aber nicht primär. Daraus resultiert, das ich viel lieber einen Radfahrer übersehe der parallel zu mir fährt, als ein Auto das mit entgegenkommt.
Natürlich siehst du einen Fahrradfahrer nicht, der hinter der Kurve ist. Sobald er um die Ecke biegt, kannst du das Fernlicht aber zumindest für ein paar Sekunden abschalten, bis er vorbei ist. Wenn dir ein Auto entgegen kommt, müsstest du es exakt genauso machen.
Ich als Fahrradfahrer schaue kurz für eine Sekunde oder so weg, wenn mir ein Auto mit Fernlicht entgegen kommt – ich kann aber die Straße vor mir auch nicht ewig ignorieren, schon garnicht, wenn ich flott mit 25-30 km/h unterwegs bin. Blendet mich dann ein Auto von vorne, muss ich anhalten und im schlimmsten Fall auch noch einige Minuten unbeleuchtet (mein Licht leuchtet ja im Gegensatz zu Autoscheinwerfern nur, wenn ich fahre) am Straßenrand stehen bleiben, bis meine eben durchs Fernlicht versaute Nachtsicht wieder halbwegs vorhanden ist. Die kleine Funzel an meinem Fahrrad reicht nämlich grade so, damit ich gesehen werde – als Scheinwerfer zur Ausleuchtung der Straße taugt sie nicht – muss sie auch nicht, ich bin nämlich nicht nachtblind und sehe auch so, wo ich hinfahre. Autos mit Abblendlicht sind da nicht so das Problem – aber wenn man mehrere Sekunden in Fernlicht starrt, sieht man danach erstmal NICHTS mehr.
Du solltest dir mal direkt den Anfang der StVO anschauen, § 1, Absatz 2. Nachlesen kannst du den z.B. hier. Ein mir entgegen kommendes Auto mit sämtlicher Beleuchtung belästigt mich nicht nur, sondern wird auch zur akuten Gefährdung – etwa wenn ich, weil ich geblendet bin, ein anderes Hindernis direkt vor mir (Fußgänger o.ä.) nicht mehr sehen kann. Und erzähl mir nicht, dass es für dich absolut nicht zu vermeiden ist, das Fernlicht durchgängig angeschaltet zu lassen. Das kannst du auch mal für zwei bis drei Sekunden ausschalten – wie gesagt: Wäre ich ein Auto, würdest du es ja auch tun.
Du sagst ja auch selbst, dass du weißt, wie fies ein Auto mit Fernlicht blenden kann. Doch warum unterscheidest du zwischen Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern? Diese haben die selben Rechte und Pflichten und werden genauso geblendet. Warum soll ich anhalten und abschalten, weil du zu egoistisch bist, kurz abzublenden? Ich kenne niemanden, der direkt an einen Baum kachelt, weil er kurz das Fernlicht ausmacht. Ich wiederhole mich: Wenn dir ein Auto entgegen kommt, müsstest du auch jederzeit in der Lage zu sein, einige Zeit ohne Fernlicht weiter zu fahren. Wieso sollte das bei Fahrrädern oder auch Fußgängern anders sein?
Man sollte übrigens das Fernlicht auch ausmachen, wenn man ein Tier vor sich auf der Fahrbahn entdeckt. Denn wenn das völlig geblendet oder fasziniert in die Scheinwerfer starrt, bleibt es wie angewurzelt dort stehen, anstatt die Flucht zu ergreifen. Bei Großwild soll das recht unappetitlich sein.
Und grade auf extrem kurven Straßen reicht auch das Abblendlicht bis zur nächsten Kurve – weiter kannst du da sowieso nicht sehen – oder kannst du um Ecken schielen?
Du musst natürlich in erster Linie auf die Straße achten – dagegen sage ich ja auch nichts. Aber speziell wenn du mit Fernlicht fährst, musst du auch auf alles andere aufmerksam werden, was davon beleuchtet wird. Ich zerre mal wieder die StVO hervor: § 17, Absatz 1 (nachzulesen hier). Dort ist ausdrücklich die Rede von “Verkehr auf oder neben der Straße”. Und entgegenkommende Verkehrsteilnehmer bezeichnet nicht nur Autofahrer. Wenn du nicht mit Fernlicht fahren kannst, weil du damit andere beeinträchtigen würdest, aber andererseits mit Abblendlicht nicht weit genug sehen kannst, musst du eben entsprechend abbremsen und langsamer fahren. Das steht übrigens direkt im nächsten Satz des selben Paragrafen. So sehr dir deine eigene Sicherheit am Herzen liegt – auch die Rücksicht auf andere Teilnehmer am Straßenverkehr darf nicht zu kurz kommen.
In zwei Punkten kann ich dir aber zustimmen. Unbeleuchtete Radfahrer sind eine Plage. Ich fahre zwar von Zeit zu Zeit auch mal ohne Licht, aber dann garantiert nicht auf der Straße, äußerst vorsichtig und extrem defensiv. Da macht es mir nichts aus, wenn ich anhalten muss, weil irgendwer mich nicht bemerkt hat. Wenn ich selbst einen Radfahrer ohne Licht auf der Straße oder in unmittelbarer Straßennähe bemerke, wird dieser mit der Lichthupe deutlich darauf aufmerksam gemacht – was aber alles nichts daran ändert, dass ich als Autofahrer trotzdem im Arsch bin, wenn ich den überfahre.
Du meinst, dass du mit Fernlicht Leute besser erkennst, die die Straße überqueren. Also ich kenne ja keinen, der einfach so mal eben eine Landstraße überquert ohne nach links oder rechts zu schauen und darauf vertraut, dass die Autos schon anhalten werden. Solche Gestalten haben sich ihren Darwin-Award dann auch ausdrücklich verdient.
Fazit: Du siehst ein, dass Fahrradfahrer von Fernlicht geblendet werden, dir ist es aber scheißegal und du nimmst billigend in Kauf, dass diese davon belästigt oder auch gefährdet werden (ein angetrunkener Fahrradfahrer, der plötzlich geblendet wird, landet dadurch schnell mal im Graben – ist hier in der Gegend schon öfter passiert). Dabei wäre es ganz leicht für dich und absolut keine Beeinträchtigung für dich, das Fernlicht kurz auszuschalten (das würdest du schließlich auch tun, wenn da ein Auto statt eines Fahrrads von vorne käme). Ich frage mich, wo da die Logik steckt… oder ist es einfach Egoismus?
Übrigens, letztens gab es da einen netten Fall. Eine Frau hat ihr Auto (mit Fernlicht) am Straßenrand stehen gelassen und ist danach ausgestiegen, um ein auf der Straße liegendes Kleintier zum Straßenrand zu tragen, damit es nicht überfahren wird. Ein entgegenkommender Autofahrer war zwar ebenfalls mit Fernlicht unterwegs aber wurde durch das Fernlicht geblendet und überfuhr die Frau, die den Unfall nicht überlebte. Dem Tier ging es hinterher bestens.
nochmal auf deine erste antwort bezugnehmend: xenon-scheinwerfer werden nicht als fernlicht benutzt, da fernlicht im gegensatz zum abblendlicht oft ein- und ausgeschaltet wird und recht kurz nur an ist. wie jede gasentladungslampe haben xenonscheinwerfer nämlich eine gewisse zündzeit und brauchen auch einige zeit um die volle leuchtstärke zu erreichen. beides macht es ungeeignet für fernlicht. es laufen versuche ob man den xenon-scheinwerfer im reflektor verschiebt um damit eine fernlichtfunktion zu erreichen, aber anschaltbar funktioniert nicht.
Na gut, streichen wir ein “Xenon-” ;)
Am Rest ändert das aber nix…
Es gibt sehr wohl Fernlicht mit Xenon: Bi-Xenon.
Und das ist schon serienreif, wenn auch nur in Oberklasse-Wagen.
Nur für die Lichthupe wird ein zusätzlicher Halogenscheinwerfer benötigt, eben wegen der Zündzeit.
http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/schongewut/index_20050520143749.html
Khark:
Du hast gefälligst langsam zu fahren, wenn du ohne Fernlicht nichts siehst.
Wenn ich Fahrrad fahre, möchte ich nicht immer anhalten, wenn mir ein Auto entgegen kommt.