Vor schätzungsweise 22 Stunden, also in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 3 Uhr war ich auf dem Weg zurück von einer sehr alkoholischen Geburtstagsfeier nach Hause. Ich war, wie so oft, mit dem Fahrrad unterwegs. Außerdem war es so nebelig, dass man mit der kleinen Funzel vorne am Fahrrad kaum 20 Meter weit sehen konnte. Ohne Licht etwas weiter, aber wer fährt schon ohne Licht Fahrrad? ;)
Ich war an einer breiten Bundesstraße unterwegs, die auf beiden Seiten Fahrradwege hat. Man ist hier also angehalten, jeweils den Fahrradweg auf der rechten Seite zu benutzen und die meisten Radfahrer halten sich auch daran. Nun sind hier aber ab und zu auch Fußgänger unterwegs. Diese sollen, wenn sie auf der Straße unterwegs sind, immer die linke Seite benutzen, damit sie Gegenverkehr schon von weitem sehen können und entweder z.B. mit einer Lampe auf sich aufmerksam machen können oder eben zwei Schritte von der Straße zur Seite treten können. Ansonsten kann es ja durchaus sein, dass ein Autofahrer jemanden von hinten überfährt – soll bei dunkel gekleideten Menschen garnicht so unwahrscheinlich sein. Ich wage es mal, diese Regel auch auf die Fahrradwege auszudehnen…
Es war nun dort auch ein “leicht” alkoholisierter Fußgänger unterwegs, mitten auf dem Fahrradweg. Auf dem rechten Fahrradweg natürlich. Dort fuhr ich, flott wie immer, aber dennoch aufmerksam und bemerkte am Rande meines Sichtfeldes, vielleicht 20 Meter vor mir einen Schatten – da war jemand. Da ich nicht wusste, wass dieser Jemand macht, bin ich etwas langsamer gefahren und habe genauer hingeschaut. Dann tauchte der Fußgänger direkt vor mir im direkten Lichtkegel meiner Lampe auf, vielleicht fünf Meter vor mir. Ich benutzte also vorbildmäßig meine Klingel, um den Fußgänger auf mich aufmerksam zu machen – er hatte sicherlich kein Interesse daran, von mir überfahren zu werden.
Der Fußgänger drehte sich um und polterte drauf los, was mir denn einfiele, ihn einfach so zu erschrecken. Ich zuckte mit den Schultern und fuhr weiter. Soll er beim nächsten mal halt entweder den linken Fahrradweg benutzen, damit er entgegenkommende Radfahrer schon von weitem sieht oder nicht auf der Mitte des Radweges laufen, sondern am Rand, damit man bequem vorbeifahren kann oder soll er doch eine Taschenlampe mitnehmen und damit fröhlich durch die Gegend leuchten – andere Verkehrsteilnehmer sind ja auch verpflichtet, für angemessene Beleuchtung zu ihrer eigenen Sicherheit zu sorgen. Andere anpöbeln, weil sie ihn nicht überfahren, sondern Warnzeichen geben, ist aber sicherlich die schlechteste Variante…
wenn du das mit fahrrädern auch übertragen wolltest, hättest du das gleiche probleme was du erlebt haßt .
Wann habe ich welches Problem? Fahrzeuge (also Autos usw., aber auch Fahrräder) haben Richtungsfahrbahnen zu benutzen, wenn sie vorhanden sind. Ist ein Fußgänger auf einer Richtungsfahrbahn unterwegs, hat er die Fahrbahn zu benutzen, auf der der Verkehr ihm entgegenkommt, damit er den Gegenverkahr wahrnehmen kann.
Fahrräder, die sich auf Fahrradwegen begegnen, sind nie ein Problem. Will ich jemanden überholen, kann ich das tun, sofern er vorschriftsmäßig am rechten Rand des Fahrradweges fährt, ansonsten kündige ich meine Überholabsicht mit der Klingel an. Und wenn man sich entgegenkommt, weichen beide nach rechts aus und das passt auch. Fahrradfahrer sind beleuchtet bzw. sollten es sein, die sieht man auf ausreichende Entfernung gut genug.