Juristen

von MichiK am 20. August 2005 um 01:01 Uhr

In einer Rechts-Newsgroup:

Jemand stellt die äußerst gewagte These auf, dass jemand kein Fernsehen mehr empfangen kann, wenn er ausschließlich ein stinknormales Fernsehgerät mit analogem Tuner besitzt, aber das Gebiet, in dem er lebt, nur noch mit DVB-T versorgt wird. Ergo: Diese Person besitzt damit keinen (funktionierenden) Rundfunkempfänger, der gebührenpflichtig wäre. Technisch völlig korrekt und vollkommen logisch.

Die Antwort darauf: “Woher willst du das wissen? Zeig mir das Gesetz, in dem das so steht.”

*tilt* Dingdingding…

Da fällt mir ein: Was sind 100 tote Anwälte auf dem Meeresgrund? Zur Auswahl stehen:

  • ein guter Anfang,
  • Umweltverschmutzung,
  • ein Tropfen auf den heißen Stein.

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