Wenn ich sowas hier lese, könnte mir glatt wieder das Kotzen kommen in Anbetracht des augenscheinlichen Unrechts, das das “Markenrecht” darzustellen scheint. Da schreibt jemand ein schönes Stück Open-Source-Software und dann kommt irgend ein gieriger Typ an, der schnelle Kohle wittert und meldet den Namen dieser Software als Marke an. Für jeden, der etwas gesunden Menschenverstand besitzt, ist der Fall klar: Die Markenanwendung hätte so nicht passieren dürfen. Hätte der Mensch auf dem zuständigen Amt einmal eine Suchmaschine benutzt, hätte er leicht feststellen können, dass die Software bereits seit Jahren existiert und der Anmelder der Marke nicht identisch mit dem Autor dieser Software ist. Die Anmeldung der Marke hätte also nicht passieren dürfen.
Juristisch ist es pikanterweise nun allerdings so, dass man keine effektive Möglichkeiten hat, gegen dieses offensichtliche Unrecht vorzugehen, selbst dann nicht, wenn der Typ, der die Marke sein Eigen nennt, einen versucht, abzuzocken, was scheinbar schon geschieht. Dagegen vorgehen kann nur der Autor der Software. Der ist sich des Problems zwar bewusst, aber er ist Amerikaner, beherrscht die deutsche Sprache nicht, kennt sich im deutschen Recht nicht aus und hat auch keine deutschen Bekannten, die ihm da helfen könnten.
Schöne neue Welt …
Tags: markenrecht, virtualdub
So ganz richtig scheint deine Aussage oben aber nicht zu sein:
Zität heise online:
“Deshalb könne jedermann mit Aussicht auf Erfolg beim DPMA einen Antrag auf Löschung der Wortmarke aus dem DPMA-Register stellen”
Das heißt auch du und ich können etwas gegen dieses Unrecht tun. Eigentlich sollte man hier mal die Community um VirtualDub, der ja sicherlich viele deutsche Staatsbürger angehören, bündeln und viele tausend Anträge stellen, denn so werden die Amts-Mitarbeiter evtl. sehen was sie wieder verzapft haben :D
So sieht übrigens das Abmahnungsschreiben aus:
/MichiK/virtualdub-abmahnung.jpg
Nein, ich habs nicht bekommen. ;)
Oh, der Typ ist ja in Tschechien.