Sein Vorgehen sei berechtigt, weil “für Journalisten nichts im Grundgesetz” stehe, ihr Widerstand gegen Überwachung und Gängelung also unberechtigt sei.
Ich empfehle Ihnen hiermit dringend die Lektüre des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1.
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