Sehr geehrter Herr Schily!

von MichiK am 3. Oktober 2005 um 12:36 Uhr

Telepolis schreibt:

Sein Vorgehen sei berechtigt, weil “für Journalisten nichts im Grundgesetz” stehe, ihr Widerstand gegen Überwachung und Gängelung also unberechtigt sei.

Ich empfehle Ihnen hiermit dringend die Lektüre des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1.

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