Das Familienministerium meint:
Unter Zensur ist die Kontrolle öffentlich geäußerter Meinungen in Presse, Funk und Fernsehen, aber auch im Bereich der Literatur, Kunst etc. zu verstehen, die dazu dient, das gesellschaftliche Leben in politischer, sittlicher oder religiöser Hinsicht zu kontrollieren. Die derzeit diskutierten Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet beschränken sich ausschließlich darauf, den Zugriff auf kinderpornographische und damit illegale Inhalte, deren Kenntnisnahme eine Straftat darstellt, zu erschweren. Mitnichten geht es darum, sämtliche Inhalte des Internet zu prüfen und dann gegebenenfalls zu kontrollieren. Mitnichten geht es daher um Zensur.
Im Innenministerium übt man sich jedoch schon fließig in Zensur. Zumindest versucht man es, denn die Rechtsgrundlage dazu hat man ja (noch) nicht. Und was, wenn nicht Zensur ist das Entfernen solcher Seiten? Da geht es ja ganz offenbar darum, missliebige Meinungen zu unterdrücken.
Wenn die Laien-haften Internetsperren dann mal umgesetzt sind, wird eine solche Seite dann halt kurzerhand auf der Kinderporno-Liste landen und gut is’. Schließlich sitzen die einzigen, die das kontrollieren können und einsehen können, beim BKA. Und das gehört bekanntlich – genau – zum Innenministerium.